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Seit September 1998 sehen die Unfallverhütungsvorschriften
der
Berufsgenossenschaften
eine betriebsärztliche Betreuung für alle Mitarbeiter eines Betriebes vor.
Das Arbeitsschutzgesetz regelt die Grundpflichten des Arbeitgebers im innerbetrieblichen Arbeitsschutz.
Das Arbeitssicherheitsgesetz beschreibt die Aufgaben des Betriebsarztes ( Verhütung von Arbeitsunfällen und
Gesundheitsgefahren
der Mitarbeiter ).
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