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Seit September 1998 sehen die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften eine betriebsärztliche Betreuung für alle Mitarbeiter eines Betriebes vor.

Das Arbeitsschutzgesetz regelt die Grundpflichten des Arbeitgebers im innerbetrieblichen Arbeitsschutz.

Das Arbeitssicherheitsgesetz beschreibt die Aufgaben des Betriebsarztes ( Verhütung von Arbeitsunfällen und Gesundheitsgefahren der Mitarbeiter ).